Ein Fahrverbot ist meist die Folge einer Ordnungswidrigkeit mit Bezug auf das Verkehrsrecht, doch auch im Verkehrsstrafrecht kann es im Falle der Feststellung einer Verkehrsstraftat verhängt werden. Gegenüber dem Entzug der Fahrerlaubnis, bei dem die Fahrerlaubnis wie der Name es schon sagt entzogen wird, hat das Fahrverbot lediglich eine Warnfunktion. Dem Betroffenen wird über einen Zeitraum von 1-3 Monaten (§ 25 Abs. 1 StVG) die Erlaubnis entzogen, von der Befähigung ein Kraftfahrzeug zu führen, Gebrauch zu machen. Es wird von den zuständigen Richtern meist dann verhängt, wenn Sanktionierungen wie Geldbußen oder Verwarnungsgelder als Abschreckung nicht mehr ausreichen. In der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten (BKatV) ist genau beschrieben welche Ordnungswidrigkeit zum Fahrverbot führt.
Umfassende Beratung in unserer Kanzlei für Verkehrsrecht Häufige Tatbestände sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen die 0,5 Promillegrenze, qualifizierte Rotlichtverstöße und das Überholen trotz Verbot. Gerade Berufskraftfahrer trifft ein Fahrverbot schwer, da die Gefahr besteht die Anstellung zu verlieren. In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Hannover beraten wir Sie umfassend und fachkundig zu diesem Thema und bieten eine zuverlässige Vertretung vor Gericht um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Kontaktieren Sie uns um weitere Informationen zum Fahrverbot oder allen anderen von uns angebotenen Leistungen zu erhalten.
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