Fahren ohne Fahrerlaubnis - Kanzlei für Verkehrsrecht in Hannover

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden?

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Jedem, der ein Fahrzeug fährt ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen, kann vorgeworfen werden, gegen § 21 StVG „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ zu verstoßen. Dies kann allerdings auch geschehen, wenn man nur passiv involviert ist. In diesem Fall heißt das, dass man es duldet, dass ein anderer ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis fährt.


Wann macht man sich strafbar?

  • Die erforderliche Fahrerlaubnis ist nicht vorhanden
  • Der Führerschein wurde beschlagnahmt
  • Der Halter lässt zu, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug fährt

(Die Taten sind sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar)


Mit welcher Strafe muss man rechnen?

Macht man sich zum ersten Mal wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ schuldig, muss man mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Sollte man zum wiederholten Male gefasst werden, erhöhen sich zunächst die Geldstrafen bis es schließlich auch zu Freiheitstrafen kommen kann. In Ausnahmefällen kann zusätzlich eine Fahrerlaubnissperre verhängt werden.


Ausländische Fahrerlaubnis

Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis und mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland müssen sich keine Gedanken machen. Anders verhält es sich mit einer ausländischen Nicht-EU-Erlaubnis. Diese verliert ohne eine Umschreibung nach sechs Monaten nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland ihre Gültigkeit.


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