Das Arbeitszeugnis – Hinweis

Das Arbeitszeugnis – das Gegenteil von Gut ist gut gemeint

Endet ein Arbeitsverhältnis, gibt es mit dem Arbeitszeugnis leider einen Punkt, bei dem es oft zu Reibereien kommt. Wir meinen an dieser Stelle nicht einmal, dass es manchen leider schwerfällt ein Solches vom Arbeitgeber zu bekommen. Dies ist schon verwunderlich genug, da der Arbeitgeber hier in Pflicht steht.

Nein wir beziehen hier uns auf die Formulierungen. Hier haben sich über die Jahre einige Formulierungen herauskristallisiert, welche mit verschiedenen Schulnoten gleich zu setzen sind. Diese Art zu Bewertungen zu schreiben, ist anbei nicht vorgegeben – es hat sich so entwickelt.

Es gibt aber ein paar gesetzliche Vorgaben, an die sich der Arbeitgeber halten muss:

·         Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Es darf über Nichts ein Zeugnis ausgeschrieben werden, was nicht in der Arbeitszeit auch vorkam.
·         Was auch immer ausgedrückt werden soll, es darf nicht negativ formuliert sein. Selbst Kritik muss eine wohlwollende Formulierung haben.

 

Wann den Anwalt einschalten?

Wie schon erwähnt, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, ihnen innerhalb von bis zu 3 Wochen ein Arbeitszeugnis zukommen zulassen.
Kommt es nicht zur Beurteilung oder wird diese als ungerechtfertigt empfunden, kann sich eine Klage lohnen. Sollten sich die Vorwürfe als berechtigt erweisen, kann Ihr Arbeitszeugnis nicht zum Schlechteren verändert werden und er muss es Ihnen ausstellen. Hier sollten Sie sich aber ausführlich von uns beraten lassen, ob sich die Klage auch wirklich lohnt – bei Nichterhalt ist dem aber oft der Fall.

So oder so, Sie sollten sich hier nicht zu viel Zeit lassen. Gibt es eine Ausschlussfirst? Wenn ja, haben Sie nur 3 Monate Zeit zu reagieren, ansonsten sind es meist eher 4 bis 6 Monate. Danach kann die Klage eher von einem Gericht zurückgewiesen werden.

Aber nun zu einem anderen Thema:
Wir bedanken uns bei all unseren Mandanten für Ihr Vertrauen und wünschen allen Menschen dort draußen eine erholsame Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!