Arbeitsrecht Hannover

Willkommen im Blog der Anwaltskanzlei Karoff, Möhring und Kollegen. Hier werden Sie in regelmäßigen Abständen Wissenswertes, aber auch Neues zu verschiedenen Rechtsgebieten finden. In diesem Monat beschäftigen mir uns mit dem Arbeitsrecht

Mit dem Arbeitsrecht, und da müssen wir uns Nichts vormachen, kommt ein jeder in Kontakt, der arbeitet – dabei ist egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Dabei muss aber zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht unterschieden werden.

Das Individualarbeitsrecht
Dieser Rechtsbereich beschäftigt sich mit den Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; wie der Name des Rechtsgebietes schon erahnen lässt, bezieht man sich hier auf das Individuum bzw. Einzelpersonen. Dies ist für die meisten Mitbürger natürlich der häufigste Berührungspunkt mit dem Recht; dabei muss es noch nicht einmal immer ein Streitfall sein.
Alleine, wenn man einen Arbeitsvertrag unterschreibt oder eine Anstellung endet, so hat man schon einen Berührungspunkt mit diesem Rechtsgebiet.

Für einen einfachen Überblick finden Sie hier eine Liste an verschiedenen Schwerpunkten, bei denen wir Sie unterstützen können:

  • Abfindungen
  • Aufhebungsvertrag
  • Abmahnungen
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitsverträge und damit verbundene Schwerpunkte wie Arbeitszeiten, Tätigkeitsfeld, Überstundenregelungen, Lohn bzw Entlohnung, Urlaub, Weihnachts- /Urlaubsgeld
  • Arbeitszeugnis
  • Befristete und unbefristete Arbeitsverträge
  • Eingruppierung
  • Entgeltfortzahlung bei längerer Krankheit
  • Kündigung
  • Mobbing
  • Versetzung

Aber auch andere Rechtsgebiete fallen unter den Begriff Individualarbeitsrecht; so gehören unter anderem das Mutterschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz zu diesem Rechtsgebiet dazu.

Das kollektive Arbeitsrecht

Wie der Name schon erahnen lässt, beschäftigt sich man im kollektiven Arbeitsrecht mit einer Gruppe von Arbeitnehmern. Auch dies sollte Ihnen nicht ganz so fremd sein, da Streiks wegen Tarifverhandlungen nicht unbekannt sein sollten.
Es sind also immer alle Arbeitnehmer eines Unternehmens von diesem Rechtsgebiet betroffen, auch wenn dies sich auf einen bestimmten Personenkreis beschränken kann. So fallen auch die Rechte aller schwerbehinderten Arbeitnehmer unter das kollektive Arbeitsrecht.

Sollten Sie in einem dieser Rechtsgebiete, welche unter dem Oberbegriff Arbeitsrecht zusammengefasst werden, rechtliche Unterstützung benötigen, sind wir natürlich gerne für Sie da.