Ein Bußgeld, gerade im täglichen Straßenverkehr, erhält man leider sehr schnell. Wenige wissen aber, dass man vor einem Bußgeldbescheid auch einen Anhörungsbogen erhält. Sie werden durch diesen nicht nur über Ihre Verfehlung informiert – Sie haben mit einem solchen Anhörungsbogen auch die Chance Stellung zum Verstoß zu nehmen. Ob dies sinnvoll ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Normalerweise enthält der Anhörungsbogen alle relevanten Daten: Art, Ort und Zeitpunkt des Verstoßes. Außerdem erhalten Sie nähere Details, wie z.B. bei welcher Geschwindigkeit Sie geblitzt wurden, manchmal auch wie hoch das zu erwartende Bußgeld wahrscheinlich ausfallen wird. Zu guter Letzt finden Sie die Mitteilung über Beweismittel, mit denen der Verstoß festgestellt wurde; also bspw. mit welchem Messgerät geblitzt wurde und welche Messbeamten die Messung durchgeführt haben.
Zunächst einmal ist es wichtig zu beachten, welche Frist Sie einhalten müssen; oft sollten Sie innerhalb einer Woche reagieren, ansonsten wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Sie müssen außerdem alle Angaben, die Ihre Person betreffen, korrigieren, sofern diese falsch angegeben wurden. Diese Daten sind also von Ihnen zu berichtigen, ansonsten steht es Ihnen frei, sich zum Vorwurf zu äußern. Angaben, die sich auf den Tatbestand beziehen, müssen Sie somit nicht angeben. Sollten Sie den Bogen nicht zurücksenden, ist damit zu rechnen, dass der Bußgeldbescheid erlassen wird oder Sie nochmal erinnert werden. Sie sollten außerdem beachten, dass erst der Bußgeldbescheid eine Aufforderung zur Zahlung darstellt, gegen welchen Sie sich selbstverständlich mittels eines Einspruchs zur Wehr setzen können.
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