Wie eigentlich jeder Teilnehmer des Straßenverkehrs wissen sollte: Um die Unfallgefahr zu minimieren, sollte es nicht zu einer Abstandsunterschreitung kommen. Denn tatsächlich gehört ein zu geringer Abstand zu den häufigsten Unfallursachen im deutschen Straßenverkehr.
Dabei gibt es eine einfache Faustregel, die bei übersichtlichem Verkehr eine Anzeige durch Abstandsunterschreitung verhindern kann: Man sollte mindestens einen Abstand in Meter einhalten, welcher der Hälfte des Tachowertes entspricht.
Natürlich kann man den Abstand nicht in jeder Situation einhalten. Gerne nutzt jemand, der nicht auf den Abstand achtet, die Lücke aus, die Sie auf der Autobahn zum Vordermann einhalten. Nach Möglichkeit sollten Sie dann aber innerhalb der nächsten drei Sekunden den geforderten Mindestabstand wiederherstellen.
Wie bei vielen Vergehen im Straßenverkehr gilt auch bei der Abstandsunterschreitung: Die jeweilige Sanktion richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Bei Verstößen, die in einem Bereich von unter 80 km/h vorkommen, kommt es lediglich zu geringen Bußgeldern, aber ansonsten sind hier keine Strafen zu befürchten – ein Einspruch lohnt sich hier oft nicht.
In einem Geschwindigkeitsbereich von über 80 km/h bis 100 km/h hingegen steigen die Bußgelder deutlich an und es kommt darüber hinaus zu einem Punkt in Flensburg. Richtig teuer wird es bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h – hier winken nicht nur höhere Bußgelder und bis zu 2 Punkte in Flensburg, sondern auch ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten.
Gerne berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Lustenberger aus unserer Anwaltskanzlei aus Hannover bei Abstandsunterschreitungen.
Anschrift
Rechtsanwälte Karoff, Möhring & Koll.
Berliner Allee 14 (Ecke Königstraße)
30175 Hannover
Kontakt
Telefon: 0511 / 23594830
Fax: 0511 / 235948359
E-Mail: rae@karoff-moehring.de